Erfindung melden und schützen

Erfindung (rechtzeitig) schützen oder eine Erfindung melden?

Erfindungen sind innerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses gegenüber dem arbeit­gebenden Unternehmen meldepflichtig. Der richtige Zeitpunkt für eine Erfindungsmeldung kann für die Entwicklung einer Technologie erfahrungsgemäß von großer Bedeutung sein, denn nur so lassen sich Patent- und Projektlaufzeiten harmonisieren.

Wir empfehlen deshalb, vor der gesetzlich vorgeschriebenen Meldung Kontakt mit uns aufzunehmen und unsere individuelle Erfindungsberatung durch unsere Innovation Manager in Anspruch zu nehmen. In einem ersten Gespräch erörtern wir gemeinsam Patentierungs- und Verwertungschancen, gehen auf die formalen Anforderungen der Erfindungsmeldung ein und machen auf Gefahren und vermeidbare Fehler aufmerksam.

Erfindungsmeldung

Für den Fall, dass eine Beratung bereits stattgefunden hat oder nicht gewünscht ist, kann eine offizielle Erfindungsmeldung online erfolgen. Über ein zugriffsgeschütztes Formular können Beschäftigte und Studierende der RWTH ihre Erfindung hier direkt online melden. Die Erfassung und Bearbeitung der Erfindungsmeldungen erfolgt durch das IP-Management der RWTH Aachen (Abt. 4.1 - Forschungsprofil und IP-Management.). Bei allen Fragen zur Erfindung, Arbeitnehmererfindervergütung und allen weiteren dazugehörigen administrativen Prozessen steht das IP-Management jederzeit zu Verfügung. Beschäftigte der Uniklinik RWTH Aachen finden das Formular für die Erfindungsmeldung im Intranet der Uniklinik hier.

Abteilung 4.1 - Forschungsprofil und IP-Management

Das IP-Management der RWTH Aachen unterstützt Erfinder*innen im Patentierungsprozess, begleitet Arbeitnehmererfindungsprozesse und agiert darüber hinaus als kompetente Schnittstelle der Hochschule zu Patentämtern, Patentanwält*innen und anderen Partnern, die bei der Patentierung, Weiterentwicklung oder Vermarktung der Erfindungen und Patente der RWTH Aachen involviert sind.


Die Aufgaben des IP-Managements beinhalten:
  • Entgegennahme von Arbeitnehmererfindungen
  • Erfassung der Erfindungsmeldung
  • Weitergabe zur Bewertung an RWTH Innovation
  • Beauftragung der Patentanwältinnen und Patentanwälte für Patentierungen
  • Beauftragung der Verwertungspartner (RWTH Innovation) für Verwertungsaktivitäten
  • Administrative Prozessabwicklung von Erfindungen, Patenten und Erfindungsvergütungen
Dipl. Kfm.
Yuriy Shkonda
RWTH | Abteilung 4.1 - Forschungsprofil und IP-Management