Erfindung melden und schützen

Erfindungen sind innerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses gegenüber dem arbeitgebenden Unternehmen meldepflichtig. Erfindungen von Hochschulangehörigen oder Angehörigen der Uniklinik müssen daher der RWTH bzw. dem UKA offiziell gemeldet werden.
Der richtige Zeitpunkt für eine Erfindungsmeldung kann für die Entwicklung Ihrer Technologie erfahrungsgemäß von großer Bedeutung sein, denn nur so lassen sich Patent- und Projektlaufzeiten harmonisieren. Wir empfehlen Ihnen deshalb vor der gesetzlich vorgeschriebenen Meldung Kontakt mit uns aufzunehmen und unsere Erfindungsberatung in Anspruch zu nehmen.
Wissenswertes
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Folgen einer Erfindungsmeldung
Ab dem Zeitpunkt der Meldung verbleiben dem Arbeitgeber nach dem Arbeitnehmererfindergesetz vier Monate für die Entscheidung, ob Ihre Erfindung formal patentierungsfähig ist und ob sie Ihnen, dem Fachbereich oder der Hochschule einen adäquaten Mehrwert bietet, der die hohen Kosten einer Patentierung rechtfertigt. Entscheidet sich die Hochschule für eine Inanspruchnahme, ist sie den Erfindern gegenüber zu einer Patentanmeldung im Inland und zur Zahlung von Erfindervergütung im Falle einer finanziellen Verwertung verpflichtet. Entscheidet sich die Hochschule dagegen, wird die Erfindung freigegeben und an die Erfinder übertragen. - Erfindungsbewertung
Um sich für oder gegen eine Inanspruchnahme zu entscheiden, wird Ihre gemeldete Erfindung anhand der von Ihnen gemachten Angaben einer Neuheitsrecherche durch uns oder einem von uns beauftragten Dienstleister – eine für Ihr Fachgebiet spezialisierte Patentverwertungsagentur – unterzogen und die formalen Patentierungskriterien kontrolliert. Anschließend werden, gemeinsam mit Ihnen, mögliche Verwertungspfade für Ihre Technologie gesucht, die den größtmöglichen Mehrwert für alle Beteiligten bietet. - Erfindervergütung
Bei einer Schutzrechtsanmeldung Ihrer Erfindung durch den Arbeitgeber erhält die Erfindergemeinschaft 30% der Verwertungseinnahmen der Hochschule. Daneben verbleibt jedem Erfinder, unabhängig vom weiteren Weg des Patents, das Erfinderpersönlichkeitsrecht, z. B. das Recht auf Erfindernennung in der Patentschrift.
Für den Fall, dass Sie von uns bereits beraten wurden oder den direkten Weg ohne Beratung wählen möchten, nutzen Sie bitte für die offizielle Erfindungsmeldung das interne Formular der RWTH Aachen: