Erfindungsberatung

Sie haben etwas entwickelt und fragen sich, ob es sich dabei um eine Erfindung handelt?

In unserer individuellen Erfindungsberatung beantworten wir Ihnen gerne diese Frage und planen zusammen mit Ihnen die nächsten Schritte auf dem Weg zur Innovation. Gemeinsam analysieren wir Ihre Technologie, um festzustellen ob und in welchem Umfang es sich um IP (Intellectual Property, geistiges Eigentum) handelt. Darüber hinaus erörtern wir optimale Schutzrechts- und Verwertungswege.

Alle Angehörigen der RWTH bzw. des UKA können sich exklusiv in einem unverbindlichen Gespräch informieren, bevor mit einer schriftlichen Erfindungsmeldung die Patentierungsuhr mit all ihren Fristen in Gang gesetzt wird. Bis dahin sollte die Erfindung geheim halten werden. Bereits ein Gespräch mit einer Person, die nicht der Hochschule angehört, kann als „neuheitsschädlich“ angesehen werden und somit der Patentierung der Erfindung im Weg stehen. Im Falle einer Gründungsidee, die auf RWTH-IP basiert (z. B. im Rahmen einer Abschlussarbeit oder eines Forschungsprojektes entstanden), ist eine Erfindungsberatung grundsätzlich notwendig.

In Rahmen unserer Erfindungsberatung können Sie Ihre Technologie in Ruhe erörtern und bekommen durch die Diskussion mit unserem Innovation Management ein erstes Feedback zu Patentierungs- und Verwertungschancen. Anschließend besprechen wir mit Ihnen Themen wie

  • Formale Anforderungen an eine Erfindungsmeldung
  • Sensibilisierung für Gefahren und vermeidbare Fehler
  • Optionen zur Weiterentwicklung und Finanzierbarkeit
  • Patentierungsstrategien und -regularien im In- und Ausland
  • Wege zum bestmöglichen Nutzen für Erfinder*innen, Lehrstuhl und Hochschule
  • IP-bezogenen Fragen, auch zu geplanten Technologie-Ausgründungen (Spin-offs)
  • Rechtliche Rahmenbedingungen

Handelt es sich bei der Technologie um Software (Computerprogramm), müssen darüber hinaus noch weitere spezifische Aspekte im Vorfeld betrachtet und geklärt werden. Weitere Informationen finden sich in unseren Leitfäden.

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